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Anwendungsbereiche
Wir verkaufen Lösungen!
Wir liefern unseren Kunden für ihren Anwendungsbereich individuell Lösungen, mit denen sie ihren gesamten Recycling-Prozess optimieren und so wirtschaftlich effizienter arbeiten können. Wir haben den Anspruch, dass unsere Kunden durch die gelieferte CUTMETALL-Qualität längere Standzeiten, weniger Stillstand und damit eine enorme Zeitersparnis erleben. Dabei legen wir unseren Fokus auf die Gesamtheit des Recycling-Prozesses und versuchen zu jeder Zeit in Zusammenarbeit mit unseren Kunden auf vorherrschende Verhältnisse, spezielle Anforderungen und Bedürfnisse einzugehen und abgestimmte Lösungen und Konzepte zu liefern.Dabei vertrauen wir auf unsere Erfahrung, unsere Kompetenzen und unser Know-How, die wir unseren Kunden direkt und komplett aus unserem Haus anbieten können. Von der Entwicklung, über die Prüfung und Kontrolle bis hin zur Produktion sämtlicher Komponenten - wir garantieren alles aus einer Hand.
Arten der Datenträger
Die DIN 66399 unterscheidet sechs Arten von Datenträgern, die entsprechend der auf ihnen möglichen Größe der Informationsdarstellung klassifiziert werden. Jeder Datenträgerart ist ein spezifisches Kürzel zugeordnet, das sich aus den Materialien bzw. Eigenschaften der Datenträger ergibt:
- P = Datenträger in Originalgröße (Papier, Print, Röntgenfilme)
- F = Datenträger mit verkleinerter Informationsdarstellung (Film, Mikrofilm)
- O = optische Datenträger (CDs, DVDs, Blu-rays)
- T = Datenträger mit Magnetband (Disketten, Kassetten, Bänder, Karten mit Magnetstreifen)
- H = magnetische Datenträger mit höherer Speicherkapazität (Festplatten)
- E = elektronische Datenträger (USB-Sticks, Chipkarten, Speicherkarten, Mobiltelefone)
Die Schutzklassen
Darüber hinaus definiert die DIN 66399 drei Schutzklassen, denen die Datenträger zugeordnet werden. Ausschlaggebend ist dabei die Schutzbedürftigkeit der auf ihnen enthaltenen Daten.
- Schutzklasse 1: „Normaler Schutzbedarf für interne Daten“. Sie bezieht sich auf (personenbezogene) Daten, deren Missbrauch oder Veröffentlichung zu persönlichem oder wirtschaftlichem Schaden des Betroffenen führen könnte.
- Schutzklasse 2: „Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten“. Sie findet Anwendung bei vertraulichen Daten wie Krankenakten, deren Veröffentlichung oder Missbrauch zu erheblichem persönlichem oder wirtschaftlichem Schaden des Betroffenen führen könnte.
- Schutzklasse 3: „Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten“. Sie ist anzuwenden auf persönliche Daten, deren Veröffentlichung oder Missbrauch zur Gefahr für Leib und Leben werden oder die persönliche Freiheit des Betroffenen einschränken könnte.
Die Sicherheitsstufen
Aus den drei Schutzklassen ergeben sich insgesamt sieben Sicherheitsstufen. Sie definieren die zulässigen maximalen Schnittformate der unterschiedlichen Datenträger bei der Vernichtung, die sogenannte Partikelgröße. Dabei gilt: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Partikelgröße und umso sicherer die Vernichtung der auf dem Datenträger enthaltenen Information.
Im Einzelnen gelten folgende Sicherheitsstufen sowie die zugehörigen Anforderungen an die Reproduzierbarkeit der gespeicherten Daten:
- Allgemeine Daten (z. B. Kataloge, Prospekte) – Datenwiederherstellung mit einfachem Aufwand möglich
- Interne Daten (z. B. Formulare, interne Arbeitsanweisungen) – Datenwiederherstellung mit besonderem Aufwand möglich
- Sensible und vertrauliche Daten (z.B. Angebote, Bestellungen mit personenbezogenen Daten) – Datenwiederherstellung mit erheblichem Aufwand möglich
- Besonders sensible und vertrauliche Daten (z. B. Personaldaten, Bilanzen) – Datenwiederherstellung mit außergewöhnlichem Aufwand möglich
- Geheim zu haltende Daten (z. B. Konstruktionspläne, medizinische Berichte) – Datenwiederherstellung mit zweifelhaften Methoden möglich
- Geheim zu haltende Hochsicherheitsdaten (z. B. Unterlagen aus Entwicklung und Forschung) – Datenwiederherstellung technisch nicht möglich
- Streng geheim zu haltende Hochsicherheitsdaten (z. B. geheimdienstliche oder militärische Daten) – Wiederherstellung ausgeschlossen
Datenträger der Schutzklasse 1 („normaler Schutzbedarf“) können den Sicherheitsstufen 1 bis 3 zugeordnet werden. Datenträger der Schutzklasse 2 („hoher Schutzbedarf“) fallen unter die Sicherheitsstufen 3 bis 5. Und die Datenträger der Schutzklasse 3 („sehr hoher Schutzbedarf“) sind entsprechend der Sicherheitsstufen 4 bis 7 in besonders kleine Partikel zu zerteilen bzw. schreddern.
Elektronische Datenträger: Entsorgung als Elektroschrott
Ausgediente elektronische Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks, PCs, Laptops und Mobiltelefone enthalten wertvolle Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Edelmetalle, die sich aus Schredderresten leicht zurückgewinnen lassen. Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gelten diese Datenträger als Elektroschrott. Sie dürfen deshalb nicht über den Restmüll entsorgt werden, sondern sind den kommunalen Wertstoffhöfen zu überlassen. Dadurch wird zugleich das Austreten von in vielen elektronischen Komponenten enthaltenen Giftstoffen verhindert, welche die Umwelt massiv belasten können.
Optische Datenträger hochwertig recyceln
Optische Datenträger wie CDs, DVDs und Blu-ray-Discs bestehen überwiegend aus Polycarbonat. Zudem enthalten sie meist eine dünne Metallschicht aus Aluminium. Hinzu kommen mehrere Lack- und Schutzschichten. Die Materialien können größtenteils hochwertig recycelt werden, weshalb optische Datenträger zwingend getrennt vom Restmüll zu entsorgen sind. Das aufbereitete Polycarbonat ist ein hochwertiger Wertstoff, aus dem Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie hergestellt werden. Ihre Wiederverwertung ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch sinnvoll, denn sie trägt dazu bei, Erdöl und somit nicht erneuerbare Ressourcen zu sparen.
*Schätzung Bayerisches Landesamt für Umwelt